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Eislauf Onlineshop AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Bestellungen für den Shop Öffentlicher Eislauf bei der ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH

 

1. Anwendungsbereich

Diese Bedingungen gelten für den Erwerb bzw. die Buchung von Leistungen der ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH über den Online-Shop der ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH (insbes. den Erwerb von E-Tickets für den Öffentlichen Eislauf und die Eisdisco in der PSD Bank Nürnberg ARENA. Die jeweils online verfügbaren Leistungen sind im Online-Shop aufgeführt und beschrieben. 


2. Informationen zu Ihrem Vertragspartner

Ihre Vertragspartnerin wird:
ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH
Kurt-Leucht-Weg 11
90471 Nürnberg
Handelsregister: Registergericht Nürnberg, Nr. 16402
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Fottner.


3. Bestellung, Vertragsabschluss und Versand

Eine Bestellung erfolgt durch Auswahl der jeweils im Online-Shop verfügbaren Tickets und anschließende Nutzung des im Online-Shop bereitstehenden Bestellvorgangs. Für den Erwerb von Tickets ist die Einrichtung eines Online-Accounts über das hierfür bereitgestellte System notwendig. Der Zugriff auf den Account ist nur mit Verwendung eines persönlichen Passwortes möglich. Im Bedarfsfall kann online ein Ersatz-Passwort angefordert werden. Bei der Bestellung sind alle abgefragten Angaben und Bestätigungen vollständig zu erteilen. Der Bestellvorgang fasst die wesentlichen Angaben für die abschließende Prüfung durch den Besteller sodann zusammen. Durch Anklicken des Feldes „Bestätigung“ wird die Bestellung verbindlich. Der Vertrag kommt sodann nach erfolgter Zahlung durch eine Bestätigung der ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH per E-Mail zustande. Die Bestätigung erfolgt an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Das Ticket wird Ihnen zusammen mit der Bestätigung per E-Mail als PDF-Anhang zum Selbstausdruck an die in Ihrer Bestellung angegebene E-Mail-Adresse geschickt. 

Ein Ticket kann nur 1 x pro Tag nach Verfügbarkeit bis zu 1 Stunde vor Schließung erworben werden. Die Bestätigung durch die ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH enthält einen QR-Code. Ein Ticket kann nur für einen bestimmten Tag bestellt werden und verliert mit Verstreichen des gewählten Tates seine Gültigkeit. Erstattungsmöglichkeiten richten sich nach Ziff. ?. Einlass zu den Einrichtungen erfolgt nur während des gewählten Tages.

Bei Eintritt zum Eislauf muss der übersandte QR-Code – entweder elektronisch gespeichert oder in einer Druckversion – vorgezeigt und eingescannt werden. Ohne Verwendung des QR-Codes ist ein Einlass nicht möglich.

Das Ticket verliert seine Gültigkeit, wenn diese auf einen Tag einer unplanmäßigen Schließung der Eisfläche oder der Halle fällt. Eine unplanmäßige Schließung kann infolge von Umständen eintreten, die für die ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH unvorhersehbar oder nicht beeinflussbar sind (z.B. Ereignisse höherer Gewalt, behördliche angeordnete Schließungen, unerwartete technische Störungen). Die ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH ist bemüht, die von unplanmäßigen Schließungen betroffenen Inhaber von Tickets per E-Mail oder Handy-Nachricht unter Verwendung der hinterlegten Registrierungsdaten auf die Schließung so früh wie möglich hinzuweisen.

Eine Stornierung bereits erworbener Tickets ist nicht möglich. Ist der Eintritt aufgrund einer unplanmäßigen Schließung nicht möglich, wird den betroffenen Inhabern von Tickets die kostenfreie Möglichkeit der Umbuchung ebenfalls eingeräumt.


4. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt online unmittelbar nach der verbindlichen Bestellung ausschließlich unter Nutzung eines der im Online-Shop aufgeführten Zahlungsmittel. Werden Kontobelastungen nicht eingelöst oder rückgängig gemacht, ist die ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH berechtigt, die bestellte Leistung zu sperren, so dass etwa der gebuchte Eintritt verweigert wird. Die Sperrung bleibt so lange wirksam, bis der fällige Betrag zuzüglich etwaiger Verzugskosten vollständig auf dem Bankkonto der ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH eingegangen ist.


5. Gültigkeit und Verwendung von Geldwertkarten

Die Gültigkeit von Geldwertkarten ist auf 36 Monate nach Ende des Ausstellungsjahr befristet. Danach sind Geldwertkarten nicht mehr einlösbar. Eine Auszahlung etwaiger Restguthaben erfolgt nicht. Geldwertkarten sind nicht personengebunden. Sie können in mehreren Teilbeträgen und bei mehreren Besuchen eingelöst werden. Sollte der Wert einer Geldwertkarte für die Bezahlung einer Ware oder Dienstleistung nicht (mehr) ausreichen, können Sie die Differenz im Wege einer anderen von der ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH zugelassenen Zahlungsweise oder durch das Einlösen weiterer Geldwertkarten bezahlen. 


6. Haftung

Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Zur Haftung bei Schließfächern s. Punkt „Garderobenleistung / Garderobenpflicht“


7. Datenschutz/Datensicherheit

Ihre personenbezogenen Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenschutzhinwiese der ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH können unter folgendem Link abgerufen werden: www.psd-nuernberg-arena.de/datenschutz/


8. Haus- und Eislaufordnung der ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH 

Für den Aufenthalt in den Betriebsstätten der ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH sowie für die Nutzung der dortigen Einrichtungen gilt eine Haus- und Eislaufordnung. Soweit die im Online-Shop gebuchten Leistungen zu einem Aufenthalt und zur Nutzung dieser Betriebsstätten führt, erkennt der Besteller bereits mit Bestätigung seiner Bestellung die Geltung der Haus- und Nutzungsordnung an.


9. Garderobenleistung / Garderobenpflicht

Die Schließfächer in der Umkleide öffentlicher Eislauf in der PSD Bank Nürnberg ARENA werden durch die ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH unterhalten und bietet die Möglichkeit, Garderobenstücke wie Mäntel, Jacken, Taschen und ähnliche Gegenstände gegen Pfand in Höhe von 1 oder 2 Euro sicher aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht endet mit der Rückgabe der Gegenstände gemäß § 965 BGB. Die Schließfächer stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung, ein Anspruch auf ein Schließfach besteht nicht.

Schlüssel: Bei Verlust des Schlüssels kann der Gegenstand nur herausgegeben werden, wenn der Besuchende sein/ihr Eigentum glaubhaft macht und alle übrigen Gegenstände bereits abgeholt wurden. In diesem Fall ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen, und Name sowie Adresse sind anzugeben. Die Kosten für die Neubeschaffung des Schlüssels und eventuelle Schäden, die beim Notöffnen des Schließfachs entstehen, trägt der Besuchende.

Schließfächer, die am Ende der Nutzung nicht geöffnet wurden, werden vom Personal der Betriebsgesellschaft geöffnet und darin befindliche Gegenstände als Fundsachen behandelt.

Haftung: Die Abgabe von Jacken und Taschen in die Schließfächer erfolgt freiwillig und unentgeltlich gegen Pfand. Die ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH haftet ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, jedoch nicht für einfache Fahrlässigkeit. Sollten alle Schließfächer belegt sein und der Besuchende Garderobenstücke wie Mäntel, Jacken, Taschen und ähnliche Gegenstände offen in der Umkleide liegen lassen, haftet ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH in keinem Fall. Dies gilt insbesondere für in den Garderobenstücken belassene Wertgegenstände wie Handys, Ausweise, Kreditkarten, Bargeld oder Schlüssel.

Vergessene oder nicht abgeholte Gegenstände gelten als Fundsachen. Nach Schließung der bewachten Garderobe wird keine Haftung übernommen. Vergessene oder nicht abgeholte Gegenstände werden sieben Tage aufbewahrt und können montags bis freitags während der regulären Öffnungszeiten der ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH abgeholt werden. Wertgegenstände wie Handys, Ausweise, Kreditkarten, Bargeld oder Schlüssel werden von ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH an das Fundbüro übergeben.

Mit dem Einschließen von Gegenständen in ein Schließfach oder dem offenen Ablegen in der Umkleide erklärt sich der Besuchende mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

 

10. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die ARENA Nürnberg Betriebsgesellschaft mbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

11. Sonstiges

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der an-deren Klauseln nicht. Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Nürnberg.

 

Stand: Januar 2026

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